Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Delia Keller – Büro für Gestaltung, Konzept und Gestaltung
(im folgenden „Designer“ genannt)

1. Geltung

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Designer und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn der Designer in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen der Designer ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. Der Designer räumt dem Auftraggeber Nutzungsrechte an den erstellten Werken ein.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Designer.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber an diesen über. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
Vorschläge und sonstige Mitarbeit des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

3. Vergütung

Die Vergütung ist bei Lieferung der Entwürfe fällig. Die Vergütung ist 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist der Designer berechtigt Teilvergütungen zu verlangen. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene vorher vereinbarte Abschlagszahlungen zu leisten.
Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn über den Betrag verfügt werden kann. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 6% fällig.

4. Fremdleistungen

Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

5. Sonderausgaben und Reisekosten

Auslagen für zur Erfüllung des Auftrags notwendige spezielle Materialien, Dummies, Fotos etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6. Eigentum, Rückgabepflicht

An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht aber Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind daher dem Designer spätestens drei Monate nach Lieferung zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

7. Herausgabe von Daten

Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien und Daten herauszugeben. Eine Herausgabe ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Hat der Designer dem Auftraggeber Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

Der Auftraggeber legt dem Designer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung. Der Designer ist berechtigt, hierbei nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer acht einwandfreie Belege unentgeltlich. Der Designer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10. Haftung und Schadenersatz

Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
Mit der schriftlichen Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
Der Designer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

11. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin.
Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.